Patientenverfügung: die wichtigsten Informationen

In diesem Artikel finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um das Thema Patientenverfügung. Möchten Sie sich weiter vertiefen, finden Sie am Ende weiterführende Links.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der Sie bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus ablehnen können. Die Verfügung tritt nur dann in Kraft, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind Ihren Willen eindeutig auszudrücken. Eine Patientenverfügung sicher Ihnen also das Recht auf Selbstbestimmung.

Eine Patientenverfügung muss gut überlegt sein. Besprechen Sie Ihre Überlegungen und Wünsche mit den Experten Ihres Vertrauens (z.B. Ärzten und Juristen) und mit Ihnen nahestehenden Personen.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Wichtig ist, dass Sie sich zunächst klar darüber sind, welchen Inhalt die Patientenverfügung haben soll und welche konkreten medizinischen Maßnahmen und Behandlungen Sie ablehnen. Diese müssen gemeinsam mit ihrer Krankheitssituation in der Verfügung dokumentiert werden.

Formular „Meine Patientenverfügung“

Wenden Sie sich an einen Arzt Ihres Vertrauens, um sich medizinisch beraten und aufklären zu lassen. Diese Beratung muss in der Verfügung ebenfalls dokumentiert werden.

Soll die Patientenverfügung verbindlich sein, müssen Sie diese anschließend rechtlich prüfen und beglaubigen lassen. Wenden Sie sich dazu an einen Notar, Rechtsanwalt oder an die Patientenanwaltschaft Ihres Bundeslandes. Letztere stellen Ihre Leistung kostenlos zur Verfügung.

Wie lang ist die Patientenverfügung gültig?

Die Verfügung ist für 8 Jahre gültig und verliert danach ihre Verbindlichkeit. Sollten Sie eine kürzere Frist bestimmt haben, gilt diese.

Um Ihre Patientenverfügung für weitere 8 Jahre zu verlängern, bedarf es einer erneuten ärztlichen Aufklärung. Eine neuerliche rechtliche Aufklärung und Beglaubigung ist jedoch nicht notwendig (außer Sie möchten inhaltliche Änderungen vornehmen).

Formular „Erneuerung einer PV“

Wie erfahren meine Ärzte von der Patientenverfügung?

Tragen Sie immer einen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung bei sich (etwa in Ihrer Geldbörse) und informieren Sie auch Ihre Vertrauenspersonen darüber. Im Falle eines Spitalaufenthaltes informieren Sie Ihre behandelnden Ärzte über Ihre Patientenverfügung.

Vorlage „Hinweiskarte“

Gegen eine Gebühr können Sie Ihre Patientenverfügung auch im Patientenverfügungsregister registrieren lassen. Dieses wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Roten Kreuz geführt – Spitäler können rund um die Uhr Einsicht in dieses nehmen.

Weiterführende Informationen & Adressen

Für umfassende Informationen empfehlen wir den Ratgeber Patientenverfügung der ARGE PatientenanwältInnen und des Hospiz Österreich:

Ratgeber Patientenverfügung

Wenden Sie sich für kostenlose Rechtsberatung an die Patientenanwaltschaft oder -vertretung Ihres Bundeslandes:

Burgenland
Patienten- und Behindertenanwaltschaft
Tel: 057 600 2153
E-Mail: post.patientenanwalt@bgld.gv.at
Web: burgenland.at

Kärnten
Patientenanwaltschaft

Tel: 050 536 57102
E-Mail: patientenanwalt@ktn.gv.at 
Web: patientenanwalt-kaernten.at

Niederösterreich
Patienten- und Pflegeanwaltschaft

Tel: 02742 9005 15575
E-Mail: post.ppa@noel.gv.at
Web: patientenanwalt.com

Oberösterreich
Patienten- und Pflegevertretung

Tel: 0732 77 20 142 15
E-Mail: ppv.post@ooe.gv.at
Web: land-oberoesterreich.gv.at

Salzburg
Patientenvertretung

Tel: 0662 8042 2030
E-Mail: patientenvertretung@salzburg.gv.at
Web: salzburg.gv.at

Steiermark
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft

Tel: 0316 877 3350
E-Mail: ppo@stmk.gv.at
Web: patientenvertretung.steiermark.at

Tirol
Patientenvertretung

Tel: 0512 508 7700
E-Mail: patientenvertretung@tirol.gv.at
Web: tirol.gv.at

Vorarlberg
Patientenanwaltschaft

Tel: 05522 81553
E-Mail: anwalt@patientenanwalt-vbg.at
Web: patientenanwalt-vbg.at

Wien
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft

Tel: 01 587 12 04
E-Mail: post@wpa.wien.gv.at
Web: patientenanwaltschaft.wien.at

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